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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma Ultraform GmbH

AGB´s der Ultraform GmbH – Bergweg 1 – 78166 Donaueschingen - Stand seit 01.01.2021

§ 1 - Geltungsbereich 

(1) Diese Bedingungen der Firma Ultraform GmbH, Bergweg 1 , 78166 Donaueschingen (nachfolgend: „Verkäufer“) gelten für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, demnach gegenüber jeder natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. (2) Der Einbeziehung von Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart. 

§ 2 – Vertragsschluss und Liefervorbehalt 

(1) Die Angebote des Verkäufers stellen kein bindendes Angebot dar. Sie sind lediglich eine Aufforderung an den Kunden, dem Verkäufer ein verbindliches Angebot zu unterbreiten. Ein solches Angebot kann der Kunde schriftlich (z.B. per Fax oder E-Mail) oder telefonisch unterbreiten. Die Annahme des Vertrages durch den Verkäufer erfolgt innerhalb von 14 Tagen durch eine ausdrückliche Annahmeerklärung oder durch die Versendung der Ware. Alle Vertragsabschlüsse dürfen nur schriftlich von der Zentrale der Ultraform GmbH geschlossen werden. Erfüllungsgehilfen oder Handelsvertreter haben kein Recht auf Nebenreden oder Preisabsprachen oder sonstige Absprachen zur Rücknahme oder Umtausch unserer Produkte. Ebenfalls sind alle Aussagen, Versprechungen oder Zugeständnisse in irgendeiner Form auf die Wirksamkeit unserer Produkte / Gerätschaften durch Erfüllungsgehilfen, Handelsvertreter, Außendienst Mitarbeiter weder mündlich noch schriftlich nicht gestattet. Alle Aussagen, Versprechungen oder Wirksamkeit unserer Geräte bedürfen der Schriftform durch die Ultraform GmbH mit Hauptsitz in Donaueschingen. (2) Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung auf der Grundlage eines kongruenten Deckungsgeschäfts bleibt vorbehalten. Der Verkäufer wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der vertragsgegenständlichen Waren informieren. (3) Konstruktionsänderungen, sowie sonstige Änderungen technischer Daten und Leistungs-merkmale, soweit sie dem technischen Fortschritt dienen und dem Kunden zumutbar sind, bleiben vorbehalten. (4) Der Käufer ist selbst zuständig zu klären ob er die gekaufte Ware aufgrund seiner Ausbildung oder Fähigkeiten benutzen darf. Ebenfalls muss der Käufer selbst klären ob die Behandlung mit den Geräten der Ultraform GmbH durch den Gesetzgebers / Behörden gestattet ist. Für unbefugte Handhabung oder Behandlung , Gesetzesänderungen, behördliche Auflagen übernimmt die Ultraform GmbH keine Haftung.

§ 3 - Preise 

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung/Angebot nichts anderes ergibt, gelten die Preise "ab Werk" und zuzüglich der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt. Sämtliche Nebenreden zu Preisabsprachen oder Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und dürfen nur von der Ultraform GmbH Zentrale in Donaueschingen getroffen werden. Alle Vereinbarungen durch Außendienst Mitarbeiter, Handelsvertreter oder Erfüllungsgehilfen sind nicht erlaubt und nichtig. 

§ 4 - Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung der Rechnung zu begleichen  Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend des Zahlungsverzugs

§ 5 – Lieferung 

(1) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von dem Verkäufer verbindlich zugesagt wurde. 

(2)  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab Werk" vereinbart. Wird eine Lieferung vereinbart, so erfolgt diese auf Kosten und Gefahr des Kunden. 

(3) Kann der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, hat er den Kunden rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen. Von dem Verkäufer nicht zu vertretende Störungen in seinem Geschäftsbetrieb oder bei Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, verlängern die Lieferzeit entsprechend der Dauer der Störung. Der Kunde ist in solchen Fällen zum Rücktritt nur dann berechtigt, wenn er die vereinbarten Leistungen nach Ablauf der Lieferfrist anmahnt, eine angemessene Nachfrist setzt und auch die angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Ist die Lieferfrist kalendermäßig bestimmt, beginnt die vom Kunden zu setzende angemessene Nachfrist mit deren Ablauf. Das gesetzliche Recht auf Schadensersatz anstelle der Leistung bleibt unberührt. 

(4) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind. 

§ 6 - Aufrechnung / Zurückbehaltung 

(1) Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(2) Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als dass sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. 

§ 7 - Eigentumsvorbehalt 

(1) Der Liefergegenstand, einschließlich eventueller Zugaben ("Naturalrabatte"), bleibt Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher ihm gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche. Für den Fall, dass sich der Kunde vertragswidrig verhält, ist der Verkäufer dazu berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dies wird von dem Verkäufer ausdrücklich erklärt. (2) Der Kunde ist dazu befugt, die Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Für den Fall der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber an den Verkäufer ab, ohne dass es noch weiterer besonderer Erklärungen bedarf. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Die Abtretung gilt jedoch nur in Höhe des Betrages, der dem von dem Verkäufer in Rechnung gestellten Preis der Vorbehaltsware entspricht. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Der Verkäufer wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät oder Zahlungseinstellung vorliegt. 

(3) Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für den Verkäufer. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Vorbehaltsware an der bearbeiteten bzw. verarbeiteten Vorbehaltsware fort. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, nicht dem Verkäufer gehörenden Waren verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungs- Endbetrages der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen im Zeitpunkt der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde dem Verkäufer regelmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verkäufer verwahrt. (4) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, sollte die gelieferte Vorbehaltsware gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritten ausgesetzt sein. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer alle Angaben zu machen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Dritt- Widerspruchsklage gemäß § 771 ZPO erforderlich sind. (5) Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt

§ 8 - Mängelhaftung 

(1) Die Verjährungsfrist für Mängel bei neuen Waren beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Die Verjährung beginnt nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung Ersatz geliefert wird. Bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gilt die verkürzte Verjährungsfrist nicht, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. (3) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. (4) Vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge leistet der Verkäufer bei dem Vorliegen eines Mangels, Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl.  (5) Die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffs Anspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt. Gleiches gilt bei einer vorsätzlichen Pflichtverletzung und arglistigem Verschweigen eines Mangels. (6) Bei Verkäufen an einen Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne (§ 1 HGB) gelten die kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten im Sinne des § 377 HGB. Bei Unterlassen der gesetzlichen Anzeigepflichten gilt die Ware als genehmigt. (7) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. (8) Die Gewährleistung beträgt 1 Jahr ausgenommen Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien. Bei gebrauchter Ware oder Geräten besteht keine Gewährleistung oder Garantie.„Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“.(9) Eventuelle Transportkosten innerhalb der Gewährleistung sind vom Kunden zu tragen - Anspruch auf ein Ersatz innerhalb der Gewährleistung besteht nicht.(10) Es besteht kein Recht innerhalb einer Reparatur oder eines Mangels auf ein Leihgerät oder Austauschgerät. Der Stundensatz des Technikers aus dem Hause Ultraform GmbH beträgt Euro 75,00 zzgl.MwsT. (11) Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.(12) Sollten trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferten Produkte einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag, so wird der Verkäufer die Produkte, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nach seiner Wahl nachbessern oder Ersatzprodukte liefern. Dem Verkäufer ist stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. (13) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort, als die Niederlassung des Kunden verbracht worden ist. (14) Soll die Nacherfüllung im Wege der Ersatzlieferung erfolgen, ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware vor Auslieferung des Neugerätes an die Ultraform GmbH zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware hat nach den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. (15) Die Mängelansprüche, die durch natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Anwendung und Behandlung, unsachgemäße Lagerung oder ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Nichtbeachtung der Anwendungshinweise und der Betriebsanleitung durch den Kunden entstehen, sind ausgeschlossen. Die Ultraform GmbH übernimmt keine Haftung/Garantie für den Erfolg der Behandlung mit seinen angebotenen Geräten. Ein solcher ist abhängig von vielerlei Faktoren, die der zu behandelnde Kunde genetisch mitbringt, deshalb kann Ultraform keine Erfolgsgarantie aussprechen und sollte dem Kunden/Patienten auch nicht zugesprochen werden. Unter Anderem ist der Erfolg der Behandlung im Bereich der dauerhaften Haarentfernung bedingt von der Beschaffenheit der Haare sowie der Pigmentierung der Haut. Hormonell bedingte Erkrankungen können ebenfalls zur Erfolglosigkeit der Behandlung führen. Des Weiteren hängt der Erfolg der Behandlung von der Anwendung selbst und den Haarwachstumszyklen entsprechenden Anwendungsintervallen ab. Die Beweislast für einen technisch bedingten Misserfolg liegt beim Kunden (16) Es wird darauf hingewiesen, dass die Handstücke aller IPL- und SHR-Geräte, Diodenlaser, wie auch nd-Yag-Laser empfindliche Bauteile beinhalten und daher nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese bei nicht sachgemäßer Reinigung oder Verwendung mehrfach im Jahr einer Reparatur bedürfen, gegebenenfalls erneuert werden müssen. Trotz der Tatsache, dass die Ultraform GmbH in diesen Fällen nicht bestimmen kann, ob der Mangel vom Käufer durch unsachgemäße Verwendung des Handstücks oder falsche Reinigung des Handstücks verursacht worden ist, werden alle erforderlichen Reparaturmaßnahmen über die Gewährleistungspflicht der Ultraform GmbH durchgeführt. Ein Defekt am Handstück berechtigt den Käufer nicht zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn dieser nicht eindeutig auf einen Mangel bei Übergabe des Gerätes an den Käufer zurückzuführen ist. (17) Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.. Im Übrigen ist eine Haftung des Verkäufers ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter. (18)Interferenz mit anderen Geräten - Unsere Geräte die elektromagnetische Felder erzeugen benötigen keine direkte Verbindung zu anderen internen oder externen Geräten. Wenn andere elektrische Geräte in Betrieb sind, können Geräte die elektromagnetische Felder erzeugen Interferenzen und elektromagnetische Störungen ausgesetzt sein oder verursachen, die zu vorübergehenden fehlerhaften Bildschirmanzeigen oder ähnlichem führen können. Sollte das Problem auftauchen ist dies kein Rückgabegrund oder ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, Verminderung des Kaufpreises oder ähnliches .Der Käufer hat selbst dafür Sorge zu tragen die technische /Umgebung Voraussetzung für den Gebrauch des Gerätes zu schaffen.(19) Die Ultraform GmbH übernimmt keine Gewährleistung/Garantie (weder ausdrücklich, stillschweigend, gesetzlich oder anderweitig) für die Qualität, Leistung, Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung zu einem bestimmten Zweck oder sonstige Eigenschaften des Produkts oder der beiliegenden bzw. damit verbundenen Software. Ultraform GmbH verpflichtet sich unter dieser Gewährleistung nur zur Reparatur oder zum Austausch von Produkten, die diesen Gewährleistungsansprüchen unterliegen. Ultraform GmbH ist nicht haftbar für Verluste oder Schäden materieller oder immaterieller Art wie Kaufpreis, Gewinneinbußen, Einnahmeverlust, Datenverlust, Verlust von Lebensfreude oder Nichtverfügbarkeit des Produkts oder zugehöriger Komponenten, die direkt, indirekt oder als Folge von Produkten bzw. Dienstleistungen dieser Gewährleistung oder anderweitig erwachsen können. Das gilt für Verluste oder Schäden durch: Beeinträchtigung oder Ausfall der Funktion des Produkts oder damit verbundener Geräte durch Defekte bzw. durch die Nichtverfügbarkeit des Produkts, während es sich bei Ultraform GmbH oder einem Fachbetrieb befindet, Ausfallzeiten und geschäftliche Beeinträchtigungen; Ungenauigkeiten beim Leistungsergebnis des Produkts oder der damit verbundenen Produkte; Schäden an oder Verlust von Softwareprogrammen oder wechselbaren Datenträgern; oder Virusbefall und anderen Ursachen. Diese Haftungsbeschränkung gilt für Verluste und Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Grund von Fahrlässigkeit, unerlaubter Handlung, Vertragsbruch, ausdrückliche oder stillschweigende Garantien/Gewährleistung und Gefährdungshaftung (selbst wenn Ultraform GmbH oder ein Fachbetrieb auf die Möglichkeiten solcher Schäden hingewiesen wurden). Falls diese Haftungsausschlüsse geltendem Recht ganz oder teilweise widersprechen, begrenzt Ultraform GmbH die Gewährleistung bzw. die Haftung soweit dies nach geltenden Vorschriften zulässig ist. Die Haftung im Rahmen dieser Gewährleistung ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des Produkts beschränkt. Sieht das geltende Recht nur höhere Haftungsgrenzen vor, gilt diese höhere Haftungsbeschränkung. Für alle Biotec Italia Geräte übernimmt die Gewährleistung / Garantie der Hersteller Firma Biotec Italia SRL - V.le Della Repubblica 20, 36031Dueville (VI) Italien. Ultraform GmbH gilt nur als Händler / Distributer. Für alle Gewährleistungsansprüche und Garantien ist die Firma Biotec Italia verwantwortlich. Ultraform GmbH wird bei Bedarf diese Ansprüche gerne an Biotec Italia weitergeben.
Telefon: +39 0444 591.683 - Fax: +39 0444 361.032

§ 9 -  Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. (3) Die Regelungen über das UN-Kaufrecht finden keine Anwendung.

§ 10 -  Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein bzw. unwirksam werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt